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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 47

1861 - Eisleben : Reichardt
47 Zweite Periode. Zeitalter der großen Monarchen. 1649 Hinrichtung Karls I. von England. Crom well, Protektor der Republik. Schon Jakob I., erster gemeinsamer König von Eng- land und Schottland, hatte durch seine Willkür große Unzufriedenheit erregt.x) Sein Sohn Karl 1. ver- suchte eine Zeit lang ohne Parlament zu herrschen und verletzte mehrfach die Constitution.y) Willkür- liche Besteuerung, Hinneigung zum Katholicismus. Empörung der tpuritanischen) Schotten. Karl beruft das sogen, lange Parlament, welches sich jedoch mit jenen verbindet. Oliver Cromwell tritt an die Spitze der I n d e p e n d en te n , der hef- tigsten Partei unter den Puritanern. Der König flieht aus London, wird von Cromwell geschlagen, an das Parlament ausgeliefert u. von diesem (dem sogen. Rumpfparlament) zum Tode verurlheilt. Eng- land wird Republik. Cromwells Herrschaft zwar despotisch, doch von großer Wichtigkeit für den Aufschwung des englischen Handels. Er stirbt 1658. Sein Sohn Richard dankc 1659 ab, und 1660 wird Karl Ii., Sohn Karls I., wieder auf den Thron gesetzt. 1658—1705 Kaiser Leopold I. 1640—1688 Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst von Brandenburg. Begründer der Größe Preußens. 2) 1656 die drei- lagige Schlacht bei Warschau.a) im Bündniß mit Schweden gegen Polen. Für seinen Rücktritt von demselben erhält F. W. 1657 im Vertrage zu Weh- l a u Befreiung von der polnischen Oberhoheit in Preu- x) ^er Kathoükm gegen König und Parlament y) Erste Grundlage dazu war die dem König Johann ohne Land 1215 von den Baronen abgenöthigte Magna Charta. z) Erstes stehendes Heer. Einführung der Accise. Colonisten in's Land, besonders Franzosen. Sogar Versuch einer afrikanischen Colonie. — Gemahlin die fromme Luise Henriette (von Oranien). a) General Derfflinger, ehemals Schneidergesell.

2. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 31

1836 - Eisleben : Reichardt
Vorbegriffe. Si Negierung entweder in den Händen der Vornehmsten oder des gesummten Volks sich besindet. Eine Anzahl von Menschen, unter einerlei Gesez- zen und unter einer gemeinschaftlichen Oberregierung, zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet ei« nen Staat, und die Art und Weise, wie ein Staat regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten oder höchsten Oberhäupter eines monarchischen Staates heißen Kaiser, Könige, Großherzoge, Her- zog e, F ü r st e n rc. rc.; die Mitglieder eines Staates wer- den Staatsbürger genannt, die sich in gewisse Stände theilen, nämlich in den Adel«, Bürger-und Dauer, stand, wozu noch der geistliche und Lehr stand, der obrigkeitliche und der Wehr- oder Militär, stand (Stand der Krieger oder Soldaten) kommen. In manchen Staaten giebt es leider noch Sklaven, d. h. Menschen, die nicht einmal über ihre eigene Per- son verfügen können, sondern gleich einer Waare, bloß das Eigenthum anderer Menschen sind. Lander- und Staaten«Eintheilung. §. 60. Daß die ganze Landoberfläche der Erde in 5 große Theile, die man Erd« oder Welttheile nennt, eingetheilt wird, ist oben gesagt worden. Diese Erd- theile theilt man nun wieder in Länder ein. Unter einem Lande versteht man gewöhnlich einen Erdstrich, der von Einem Volke oder Einer Nation bewohnt ist, und dessen Gränzen entweder die Natur (durch Gebir- ge, Meere, Seen, große Ströme) oder die Sprache seiner Einwohner, von welchen auch das Land gemeinig- lich benannt wird, bestimmen. Verschieden von dieser Eintheilung in Länder ist die Eintheilung in Staaten; denn die Gränzen eines Staates dehnen sich so weit aus, als seine Oberherrschaft reicht, und oft gehören mehrere Länder zu Einem Staate; es können aber auch in Einem Lande wieder mehrere Staaten seyn. Theilt man die Erdtheile nach den Ländern, so hat man eine geographische Eintheilung, und theilt man sie nach den Staaten, so hat man eine politische oder sta- tistische Eintheilung.

3. Geschichts-Kursus für die oberen und mittleren Klassen höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht - S. 142

1890 - Leipzig : Reichardt
142 wieder zurck, doch gab 1779 im Frieden zu Teschen der Kaiser Joseph Bayern mit Ausnahme des Jnnviertels zurck1). 1786 Friedrich der Groe stirbt in Sanssouci. 17. Aug. Die Friedensjahre seiner Regierung widmete der groe König der innern Wohlfahrt des Landes, besonders der Gerechtigkeitspflege2). Ausarbeitung des preuischen Landrechtes. (Carmer und Suarez.) Sorge fr Handel und Gewerbe. Befrderung des Ackerbaues durch Kolonisten. Urbarmachung des Oder- und Warthebruches. Anlage des Plaueschen, des Finow- und des Brom-bergerkanales, sowie des Seehafens Swinemnde. Pflege des Heerwesens. (200 000 Mann.) Friedrich starb an der Wassersucht auf seinem Lieblings-schlsse Sanssouci. Sein Grab in der Potsdamer Garnisonkirche. Da er kinderlos war, folgte sein Neffe 17861797 Friedrich Wilhelm Ii. Nicht ohne gute Eigenschaften, aber von schwachem Cha-rakter und genuschtig. Im Kriege gegen die franzsische Republik (s. u.) un-glcklich, verliert er im Baseler Frieden seine ber-rheinischen Lnder. Doch hatte er 1792 durch Aussterben der hohenzollernschen Markgrafen von Ansbach und Bayreuth diese Lnder erworben^). Ferner erhielt Preußen bedeutenden Zuwachs durch 1793 ii. 95 Die zweite und die dritteteilung Polens. Ende des Polenreiches. Die Polen hatten 1791 ihren Staat durch eine neue Ber-faffung^) zu krftigen gesucht. Katharina Ii. war da-gegen, und Friedrich Wilhelm schlo sich ihr an. Vergeblicher Widerstand der polnischen Patrioten unter Kosciusko. Bei der zweiten Teilung Polens 1793 nahm Rußland halb Litauen, Preußen er-hielt Danzig, Thorn und die jetzige Provinz Posen (Sdpreuen). Darauf neuer Widerstand der Polen, der jedoch durch die Erstrmung von Praga und Einnahme Warschaus (durch den russ. General Suwarow) blutig unterdrckt *) Einen erneuten Versuch Josephs, Bayern durch Tausch (gegen die Niederlande) zu gewinnen, vereitelte Friedrich durch den Fürsten bund 1785. 2) Beispiel seines gerechten Sinnes: Ter Mller von Sanssouci. 3) Ansbach ging 1805, Bayreuth nach der unglcklichen Schlacht bei Jena 1806 fr Preußen verloren, ebenso die meisten polnischen Gebiete. 4) Polen sollte aufhren, ein Wahlknigtum zu sein und erbliche Könige aus dem schsischen Kurhause erhalten. Aufhebung des Liberum Veto.

4. Bd. 3 - S. 360

1838 - Eisleben : Reichardt
360 Amerika. vorwärts führte. Unbeschränkte Preßfreiheit ward von ihm eingeführt und eine Nationalbank gegründet. So lange die Herrschaft der Union dauerte, war die Republik im Gedeihen; allein diese glückliche Zeit endigte mit dem I. 1827; denn als Rivadacia sah, daß ihm durch die Ränke der sich mächtig hebenden Föderalisten jede fernere Wirk- samkeit für den Staat unmöglich gemacht werde, nahm er seine Ent- lassung und zog sich nach Europa zurück. An seiner Stelle ward der General Dorrego erwählt, und so wie mit diesem die Föderali- sten ans Ruder kamen, änderte sich Alles zum Schlimmen. 1828 als der Frieden mit Brasilien geschlossen wurde und hierauf die Na- tional-Armeen nach Hause zurückkehrten, versuchten es die unitarischen Militarchess, die Föderalisten zu stürzen, und so entstand der blutige Kampf, welcher vom 1. Dezember 1828 bis zum Jahre 1832 dau- erte und mit Vertreibung und Ermordung der bravsten Offiziere des Heeres endigte. Die Parthei der Förderalistcn siegte vorzüglich durch den Beistand der Gauchos (rohes Hirtenvolk der weiten Triften ss)dec Pampas), welche bald der Schrecken der Bürger wurden und eine" unerträgliche Tyrannei unter den Leuten aus den gebildeten Stän- den übten. Rosas, eins von den Häuptern der Föderalisten, kam an die Spitze der Gewalt und regiert noch jetzt als Diktator und Präsident die Argentinische Republik. 1833 unternahm er einen Feldzug gegen die Pampas-Indianer, die durch ihre Einfälle in die südlichen Provinzen vielen Schaden thaten und die Provinz San Luis ganz entvölkert hatten. Zwar drang er bis zum Eoloradoflusse in Patagonien vor, aber bei dem allen hatte die Expedition keine son- derlichen Resultate. Überhaupt ist der Zustand der Republik traurig und besonders befinden sich die Finanzen in den mißlichsten Umstän- den, so daß die Staatseinnahmen bei Weitem von den Ausgaben über- stiegen werden. Gegenwärtig setzen noch bedeutende Geldforderungen, die Frankreich an die Republik macht, dieselbe in große Verlegenheit und lassen befürchten, daß der Staat in Feindseligkeiten von Seiten Frankreichs ausgesetzt werde. Einerder größten Flüsse Südamerikas, der Rio de la Plata, durchströmt das Gebiet der Argentinischen Republik, die von ihm die- sen Namen angenommen hat *). Der Namen Rio de la Plata ge- hört, streng genommen nur dem großen Strome, welcher durch die Vereinigung des Uruguay mit dem Parana entsteht, etwa 15 M. nordwestlich von der Stadt Buenos Ayres, die an seinem rechten Ufer liegt. Der la Plata gleicht in seinem majestätischen Laufe zum At- lantischen Ozeane mehr einem tief ins Land einschneidenden Meerbusen, *) La Plata bedeutet im Spanischen Silber. Da dieses Wort im La- teinischen Argentum heißt, so nennt man auch die la Plata-Staa- tcn, besonders aber den besondern Staat Buenos Ayres, die Argen- tinische Republik.

5. Bd. 3 - S. 117

1838 - Eisleben : Reichardt
117 Vereinigte Staaten von Nordamerika. die milde Regierung, die Gleichheit der Rechte Aller beförderten die Auf- nahme und den Wohlstand der Kolonisten. Ihren Überfluß nahm ihnen der Britte ab und gab ihnen dafür Manufakturwaaren und alle ihre Bedürfnisse zurück. Diefer Brittifche Handel war das Einzige, was sie beschränkte; unmittelbare Abgaben hatten sie an das Mutter- land nicht zu zahlen. ' Die Wichtigkeit diefer Kolonien bewährte sich befonderz in dem Kriege zwischen England und Frankreich, den dev Frieden von 1763 beendigte, in welchem England von seinen 13 Kolonien bedeutende Unterstützung an Geld, Lebensmitteln und Mannschaft erhielt, und ihnen gröfitentheils die Eroberung Canadas verdankte. Je mehr aber diese Kolonien wuchsen und erstarkten, desto weniger wollten sie die Eingriffe dulden, die sich die Brittifche Negierung in ihre bürgerlichen und Handelsrechte zu erlauben anfing. Sie zeigten sich daher schwie- rig, als sie durch einige Abgaben zu den gehabten Kosten der Erobe- rung Canadas und den dadurch vermehrten Staatsschulden beitragen sollten. Die 1765 im Brittifchen Parlamente durchgegangene Stempel- Akte, vermöge welcher bei allen öffentlichen Geschäften in den Kolonien nur Stempelpapier gebraucht werden durfte, wovon das Einkommen zunächst zur Verwaltung der Kolonien, der Überschuß aber zur Ver- minderung der Nationalfchuld verwendet werden sollte, erregte allgemei- nen Unwillen, besonders zu Boston; daher auch der Staat diese Abgabe wieder zurücknahm. Das Ministerium, welches glaubte, hierdurch zu viel nachgegeben zu haben, suchte von Neuem die Kolonie zu zwingen, Abgaben zu bezahlen und verletzte die geheiligten Rechte der Freiheits- briefe, welche die Kolonien früher erhalten hatten. Der 1769 erneu- erte Plan zu Abgaben von Seiten der Kolonien erregte eine noch stärkere Opposition, als die Stempelabgabe gefunden hatte, besonders entstand durch die befohlene Abgabe von dem eingeführten Thee der lebhafteste Unwillen. Als daher drei, der Ostindifchen Gesellschaft gehörige Schiffe, die mit Thee beladen waren, 1773 zu Boston, der Haupt- stadt von Massachusetts, ankamen: so entschloß man sich, die Abgabe nicht zu bezahlen und warf die ganze Ladung ins Meer. Dies war das Signal zur Revolution. Zur Bestrafung dieses Aufstandes legte England der Stadt eine dem Werthe des Thees angemessene Geldstrafe auf, sperrte den Hafen zu Boston und erklärte die Rechte der Kolonie für aufge- hoben. Diese strenge Maßregeln, anstatt die erwartete Wirkung her- vorzubringen, veranlaßte die Bildung eines Kongresses zu Philadelphia, wo die Deputirten die Rechte des Volks festsetzten, die dagegen ge- machten Eingriffe darstellten und auf Wiederherstellung ihrer Privile- gien drangen. Eine Deputation mit einer Bittschrift an das Parla- ment, wegen Aufrechterhaltung der Rechte der Kolonien, wurde nach England geschickt, erhielt aber abschlagliche Antwort. Von diesem Au- genblicke an würde die Sache Bostons eine allgemeine Sache und'die auf dem weiten Raume der Kolonie zerstreute Volksmenge zeigte sich

6. Bd. 2 - S. 583

1837 - Eisleben : Reichardt
583 Chinesisches Reich. dem Mongolen-Joch losmachten und aus ihrer Mitte Kaiser erhiel- ten. Die nun herrschende Chinesische Dynastie der Ming erhielt sich bis 1644 auf dem Throne. Allein in dem genannten Jahre drangen die Mandschu (s. unten) in China ein, eroberten es und von dieser Zeit an gehorcht China der Mandschu-Dynastie Thai-thsing oder Ta-tsing, und die Kaiser aus dieser Dynastie, wovon der erste Schun- Schi hieß, haben den Chinesen ihre Verfassung gelassen, doch den Sitz des Reichs, der früher zu Nanking sich befand, nach Peking verlegt. Ungeachtet die Kaiser aus dieser Mandschu-Dynastie nach und nach sowohl das Volk, aus dem sie stammen, als auch sich selbst mit den von ihnen unterjochten Chinesen verschmolzen haben, indem sie im Wesentlichen deren alte Gesetze, Sitten und Gebräuche, so wie deren höhere Civilisation sich zu eigen machten: so glimmt doch noch immer in den Gemüthern der Chinesen ein innerer Haß gegen die sich aufge- drungenen fremden Unterjocher und von Zeit zu Zeit sind in China und seinen Nebenländern bedeutende Empörungen ausgebrochen, vorzüg- lich in der sogenannten kleinen Bucharei oder dem Chinesischen Turke- stan, die jedoch alle gedämpft worden sind, so daß die Mandschu-Kai- ser noch gegenwärtig in China herrschen, so wie auch die Mongolei, die kleine Bucharei und Tibet ihre Oberherrschaft anerkennen müssen, lau- ter Länder, welche die Kaiser aus der Mandschu-Dynastie sich unter- würfig gemacht haben. Auch die Beherrscher von der Halbinsel Korea und der Lieu-kieu-Jnseln sind ihnen tributbar. Der jetzt in China regierende Kaiser folgte seinem Vorgänger 1820 und führte vorher den Namen Mi an-Ming. So lange ec lebt, kennt in China das Volk, so wie auch in Japan, seinen Namen nicht. Der Ehrenname jedoch der Regierungsjahre des gegenwärtigen Kaisers ist auf Chinesisch: Tao- Kuang oder nach Andern Tao-Hwang was so viel bedeutet als Glanz der Vernunft. Übrigens regiert ein Chinesischer Kaiser fast völ- lig uneingeschränkt bloß die alten Grundgesetze und Staatseinrichtun- gen, das Herkommen und die Religion beschränken einigermaßen seine Gewalt; auch ist der Kaiser verpflichtet, seine Beamten nach bestimm- ten Regeln aus einem Vereine gebildeter Personen, der nach überstan- dener Prüfung und Bewerbung sich ergänzt, zu wählen. Jeder Jüng- ling ohne Ausnahme kann sich um die dritte Bildungsstufe bewerben, und wenn er dieselbe erreicht hat, um die zweite. Die Mitglieder die- ser letztern müssen schon öffentliche Dienste verwalten und können durch neue Prüfung und Bewerbung zur ersten Stufe gelangen, die dann zu den höchsten Stellen führt. Man darf also nicht die Regierungs- form des Chinesischen Reichs, da sie doch einige Beschränkungen hat, eine Despotie nennen. Der Kaiser nennt sich in seinen Manifesten einen Beherrscher des himmlischen Reichs, wird als Vater der Nation verehrt und mit dem heiligen Namen des großen Vaters angeru- fen, und die Achtung, die den Chinesen von Kindheit an gegen ihre Eltern eingeprägt wird, ist auf ihn übergetragen. Cr genießt einer sol-

7. Bd. 1 - S. 82

1835 - Eisleben : Reichardt
82 Einleitung. tag wird als heiliger Tag begangen rc. An der Spitze des gan- zen Kirchenwesens steht der Mufti. Die Muhamedanische Re- ligion hat über 72 Sekte». Die zwei Hauptpartheien sind die Sunniten und Schiiten. Erstere, wozu vorzüglich die Tür- ken gehören, nehmen außer dem Koran, noch die Sunna an, d. h. zweites-Gesetz von Lebensregeln, die sich auf Muhameds Beispiel gründen, halten den Abubekc (Muhameds Schwiegervater), Omar und Osman oder Othman für Muhameds wahre Nachfolger und wallfahrten zur Kaaba nach Mekka. Die Schiiten, wozu un- ter andern die Perser gehören, halten sich bloß an den Koran, ver- werfen die Sunna, nehmen Abubekc, Omar und Osman nicht als die rechten Nachfolger Muhameds an, sondern Ali (Ben Ahutha- leb), Vetter und Schwiegersohn Muhameds, und wallfahrten nach den Gräbern von Ali und Hussein. Sunniten und Schiiten has- sen einander mit dem größten Fanatismus. Fetische heißen körperliche Gegenstände der Natur oder menschlicher Arbeit, welche die Heiden göttlich verehren; und Fe- tischismus, die göttliche Verehrung solcher Gegenstände, ist die ' niedrigste und sinnlichste Art des Heidenthums. Am rohsten ist der Fetischismus noch jetzt unter den meisten heidnischen Völkern Mittelafrika's und Australiens zu finden. Das Wort Fetisch lei- tet man von dem Portugiesischen Fetisso, ein Zauberklotz oder Fa tic eira, Zauberin her. §. 35. Die Menschen leben entweder in gewissen Gesell- schaften ohne Gesetze und ohne eine bestimmte Negierungsverfassung, wobei bloß die Familienvater die Oberhäupter derselben sind — oder in einer bestimmten Regierungsverfassung.— Eine Anzahl von Men- schen unter einerlei Gesetzen und unter einer gemeinschaftlichen Ober- regierung, zu Einer bürgerlichen Gesellschaft verbunden, bildet einen Staàt, und die Art und Weise, wie ein Staat regiert wird, heißt seine Verfassung. Die Regenten oder höchsten Oberhäup- ter eines monarchischen Staates heißen in Europa Kaiser, Kö- nige, Kurfürsten, Großherzoge, Herzoge, Landgra- fen, Fürsten rc. Sie gelangen zur Regierung theils durch Erb- recht, theils durch die Wahl; im erstem Falle ist der Staat ein Erb re ich, im letztern ein Wahlreich. Hauptgeschäfte der Landesregierung sind: Verwaltung des Rechts und der Gerechtigkeit, Erhaltung der äußern und innern Sicherheit, Beförderung und Verbesserung des Wohlstandes der Einwohner durch Vermehrung und Vervollkommnung der Landes- kultur, der Industrie und des Handels; Bildung der Einwohner durch Religion und Unterricht; zweckmäßige Verwaltung und Er- hebung der Staatseinkünfte rc. Die Form des Staates sey, welche sie wolle, so braucht der Regent, zur Ausübung seiner Befugnisse und Pflichten, untergeordnete Staatsdiener oder Beamte, die ent- weder einzeln oder kollegialisch die nach ihrer Beschaffenheit in ge-
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